Für die Abwicklung von Aufträgen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auch wenn der Auftraggeber die Gültigkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausschließt und wir nicht
widersprechen.
Der Auftrag wird für den Auftraggeber durch die Aushändigung des entsprechenden Werbematerials verbindlich, für den Auftragnehmer durch seine Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer hat volle Abschlussfreiheit und kann alle Aufträge ablehnen, die nach seinem Ermessen aus allgemeinen Gründen oder im Hinblick auf seine geschäftlichen Belange für ihn nicht tragbar
sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich ergibt, dass aus bautechnischen oder betrieblichen Gründen die Werbung nicht durchführbar
ist oder dass der Auftraggeber unrichtige Angaben gemacht hat oder die Werbung von Behörden oder Gerichten beanstandet wird und der Auftraggeber die Gründe dieser Beanstandungen nicht innerhalb einer
vom Auftragnehmer festgesetzten Frist beseitigt hat. Im Falle des Rücktritts steht dem Auftraggeber kein Anspruch - aus welchen Rechtsgründen auch immer - gegen ihn zu.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass Inhalt und Gestaltung seiner Werbung den gesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und der Inhalt allgemein nicht gegen die Gesetze und
die guten Sitten verstößt. Der Auftragnehmer ist insoweit frei von jeder Verantwortung.
Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte nicht übertragbar, jedoch kann jeder ordnungsgemäß erteilte und bestätigte Auftrag auf
den Rechtsnachfolger des Auftraggebers übergehen. Eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
Die rechtzeitige Anlieferung von Werbemitteln bzw. deren Bereitstellung zur Abholung obliegt dem Auftraggeber.
Flyerverteilung/Handzettel/Prospekt
Das Verteilmaterial muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Verteilung dem Auftragnehmer geliefert sein bzw. ihm zur Abholung bereitgestellt werden. Transportkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
Der Auftragnehmer garantiert eine zuverlässige Verteilung, da nur nach Listen bzw. gezählten Auslegestellen abgerechnet wird. Die Verteilung mit Nachweisliste muss vor Auftragsdurchführung
schriftlich vereinbart werden. Der Auftragnehmer garantiert weder die Auslage noch eine bestimmte Dauer der Auslage von Flyerverteilung/Handzettel/Prospekt , wenn es sich um Auslegeflächen handelt,
die nicht angemietet sind, zum Beispiel in Lokalen, Geschäften oder Institutionen.
Reklamationen können nur dann bearbeitet werden, wenn diese spätestens am 3. Werktag nach Rechnungsstellung bzw. Verteilung in Schriftform beim Auftragnehmer vorliegen.. Die Kosten der Anfertigung
der Flyer sowie die Anlieferung an die vom Auftragnehmer angegebene Anschrift gehen zu Lasten des Auftraggebers. Entwürfe sind auf schriftliches Verlangen dem Auftragnehmer vorzulegen.
Plakatierung
Aufträge für den Plakatanschlag werden nach Möglichkeit in der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Maßgabe verfügbarer Flächen und Standorte ausgeführt. Bestimmte Flächen- oder Standortvorschriften
können nicht angenommen werden. Die Plakate werden nach bester Möglichkeit gleichwertig platziert. Das Verteilmaterial muss spätestens fünf Werktage vor Beginn der Verteilung dem Auftragnehmer
geliefert sein bzw. ihm zur Abholung bereitgestellt werden. Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer garantiert eine zuverlässige Verteilung, da nur tatsächlich verteilte Plakate berechnet werden.
Die Verteilung mit Nachweisliste muss vor Auftragsdurchführung schriftlich vereinbart werden.
Reklamationen können nur dann bearbeitet werden, wenn diese spätestens am 3. Werktag nach Rechnungsstellung bzw. Verteilung in Schriftform beim Auftragnehmer vorliegen. Der Auftragnehmer
garantiert weder Aushang noch eine bestimmte Hängedauer von Plakaten im Indoor-Bereich, wenn es sich um Aushangflächen handelt, die nicht angemietet sind, zum Beispiel in Lokalen, Geschäften oder
Institutionen.
Die Kosten der Anfertigung der Plakate sowie die Anlieferung an die vom Auftragnehmer angegebene Anschrift gehen zu Lasten des Auftraggebers. Entwürfe sind auf schriftliches Verlangen dem
Auftragnehmer vorzulegen.
Nicht mehr benötigte Mehrlieferungen der vom Auftraggeber gelieferten Plakate stehen nach Vertragsende eine Woche zur Abholung zur Verfügung. Für Beschädigungen oder Verlust während der Aufbewahrungszeit haftet der Auftragnehmer nicht.
Haftung für Schäden durch Witterungseinflüsse bei Außenplakatanschlag, mangelhafte Papier- und Druckfarbenqualität der angelieferten Plakate und für Beschädigungen oder Entfernen der Plakate durch
Unbefugte sind ausgeschlossen. Sofern der Auftraggeber genügend Ersatzplakate bereitstellt, wird während der Anschlagzeit der beschädigte oder unbefugt entfernte Plakatanschlag auf Kosten des
Auftraggebers erneuert.
Müssen Plakatanschlag oder Werbeträgeraushang infolge höherer Gewalt unterbrochen oder völlig eingestellt werden, so haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber wird hiervon unverzüglich
unterrichtet. Dem Auftraggeber entsteht dadurch kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbeträger aus baurechtlichen oder Straßenverkehrstechnischen Gründen umzuhängen. Falls Werbeträger aus den genannten Gründen aus dem Verkehr gezogen
oder an andere Standorte überführt werden, können hieraus für den Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden.
Etwaige Beanstandungen eines Anschlags sind nach Ablauf der Anschlagdauer ausgeschlossen.
Zahlung
Für alle Aufträge gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Unsere Rechnungen sind nicht skontierfähig - dies ist Bestandteil unserer Kalkulation. Die Rechnungsbeträge sind auf das
angegebenen Konto zu überweisen. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten (z. B. für Transport, Sondernutzungsgenehmigungen bei Städten und Gemeinden für Plakatierung) trägt der
Auftraggeber. Den Rechnungsbeträgen wird die aktuelle gesetzliche Umsatzsteuer zugeschlagen. Bei Zahlungsverzug werden Einziehungskosten und Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für
Dispositionskredite berechnet. Außerdem kann der Auftragnehmer die Durchführung des Auftrages bis zur Bezahlung des Rückstandes zurückstellen oder unterbrechen, ohne dass dadurch dem Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht zusteht. Bei Neukunden behalten wir uns vor, erst nach einer angemessenen Anzahlung, oder Vorkasse unsere Leistung zu erbringen.
Alle von uns genannten Preise, verstehen sich als netto Preise.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sommer Werbemanagement & Event
Michael Sommer
Rostocker Straße 25
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